Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Einzelunternehmerin Martina Rammer
Reindlstraße 21/8, 4040 Linz
Österreich
+43 699 18117134
(im Folgenden „Anbieterin“ oder „Designerin“)
und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber (im Folgenden „Klientin“, unabhängig vom Geschlecht).
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die die Anbieterin im Rahmen ihres freien Gewerbes erbringt. Die Gewerbeberechtigung lautet: „Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung.“
1.3 Die AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen (B2C) wie auch gegenüber Unternehmerinnen (B2B). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Anbieterin schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt werden.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klientin werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Die Anbieterin erbringt Leistungen im Bereich der digitalen Raumgestaltung (E-Design). Dazu zählen insbesondere:
- Bedarfserhebung und Raumanalyse auf Basis der von der Klientin gelieferten Unterlagen
- Erstellung digitaler Raumkonzepte mit 3D-Visualisierung
- Lichtkonzepte
- Vorschläge zu Möblierung, Materialwahl, Farb- und Lichtgestaltung, Dekoration
- Shoppinglisten mit ausgewählten Bezugsquellen
- Beratung und Begleitung beim Einkauf nach Vereinbarung
2.2 Die Leistungen erfolgen primär digital. Eine Vor-Ort-Besichtigung mit Aufmaß-Aufnahme kann optional und gegen separate Vereinbarung gebucht werden, ist aber nicht Standardleistung. Bauleitung, Beschaffung, Übergabe oder Generalunternehmerschaft sind nicht Bestandteil der Leistung. Die Anbieterin ist nicht Generalunternehmerin.
2.3 Nicht umfasst sind insbesondere:
- Bau- und haustechnische Beratung oder Planung
- Bauphysikalische Beratung und Planung (Schall, Akustik, Wärmedämmung, Brandschutz)
- Statisch relevante Bauteile, deren Bearbeitung oder Berechnung
- Tätigkeiten, die in den Vorbehaltsbereich reglementierter Gewerbe oder freier Berufe fallen (insbesondere Ingenieurbüros nach § 134 GewO, Innenarchitektinnen, Baumeisterinnen)
- Beschaffung, Bestellung und Übergabe von Möbeln, Materialien oder Bauleistungen im eigenen Namen
- Bauleitung oder Bauüberwachung
- Detailpläne, Installations- oder Ausführungspläne
2.4 Die erstellten Moodboards, Konzepte und Visualisierungen sind unverbindlich und dienen der Inspiration und Veranschaulichung. Sie sind nicht zur direkten baulichen Umsetzung geeignet und ersetzen keine Ausführungsplanung durch qualifiziertes Fachpersonal. Materialien, Farben, Möbel und Beleuchtung können in der realen Umsetzung von der Darstellung abweichen. Eine Haftung für fehlerhafte Ausführungen oder für Abweichungen zwischen Darstellung und Realität wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.5 Empfehlungen oder Hinweise zu Installationen (zum Beispiel Beleuchtung, Elektroanschlüsse, Wasseranschlüsse, Möbeleinbauten) dienen ausschließlich der gestalterischen Orientierung. Sie ersetzen keine Fachplanung. Die Umsetzung dieser Vorschläge muss durch qualifiziertes Fachpersonal geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Haftung für fehlerhafte Ausführungen oder Planungen durch Dritte wird ausgeschlossen.
2.6 Aussagen zu schalltechnischen oder akustischen Eigenschaften der vorgeschlagenen Materialien, Möbel oder Raumkonzepte sind nicht Bestandteil der Leistung. Falls schalltechnische oder akustische Anforderungen relevant sind, ist die Einbindung eines bauphysikalischen Fachplaners erforderlich. Eine Haftung für schalltechnische oder akustische Mängel nach Umsetzung des Konzepts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.7 Der konkrete Leistungsumfang einer Beauftragung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und dem schriftlichen Angebot (gemeinsam „Einzelvertrag“). Innerhalb des dort vereinbarten Rahmens besteht für die Anbieterin Gestaltungsfreiheit.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote der Anbieterin sind unverbindlich und 30 Tage ab Ausstellung gültig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin das Angebot schriftlich (E-Mail genügt) annimmt oder die vereinbarte Anzahlung leistet.
3.3 Das Erstgespräch (Erstkontakt zum gegenseitigen Kennenlernen und zur groben Bedarfsermittlung) ist kostenfrei. Vereinbarte Vor-Ort-Termine oder erweiterte Analysegespräche können nach gesonderter Vereinbarung pauschal verrechnet werden.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin
4.1 Die Klientin stellt der Anbieterin rechtzeitig und vollständig alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
- Aktuelle Fotos des Raums von verschiedenen Blickwinkeln
- Maßangaben oder Grundriss
- Vollständig ausgefülltes Designbriefing
- Inspirationsmaterial nach Wunsch
4.2 Die Klientin trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Maße und sonstigen Angaben. Eine Überprüfung der Maße vor Beschaffung oder Umsetzung von Konzeptbestandteilen obliegt der Klientin oder den von ihr beauftragten ausführenden Firmen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben der Klientin entstehen.
Maßangaben innerhalb der Visualisierungen oder Konzepte dienen ausschließlich zur Veranschaulichung. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Naturmaße. Es liegt in der Verantwortung der ausführenden Firmen oder Gewerke, alle relevanten Maße vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
4.3 Die Klientin stellt sicher, dass alle übermittelten Planunterlagen die aktuell gültige Version darstellen. Werden nachträglich neue Plan-Versionen übermittelt, die zur Wiederholung bereits begonnener Leistungen führen, wird der entstehende Mehraufwand gesondert verrechnet.
4.4 Verzögert sich die Leistung der Anbieterin durch fehlende oder verspätete Mitwirkung der Klientin, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer der Verzögerung. Entsteht durch die fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung Mehraufwand, wird dieser gesondert verrechnet.
4.5 Konzepte, Entwürfe und sonstige Zwischenergebnisse sind von der Klientin innerhalb von drei Werktagen ab Eingang zu prüfen und freizugeben. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb dieser Frist aus, gilt das jeweilige Zwischenergebnis als freigegeben.
5. Drittleistungen und Beschaffung
5.1 Möbel, Materialien, Handwerksleistungen und sonstige Drittleistungen werden ausschließlich von der Klientin selbst und in eigenem Namen beauftragt. Die Anbieterin gibt Empfehlungen zu Bezugsquellen und Handelspartnern, übernimmt jedoch keine Verantwortung für deren Verfügbarkeit, Preise, Qualität, Lieferung oder Ausführung.
5.2 Die Anbieterin ist nicht in die Vertragsverhältnisse zwischen Klientin und Drittanbietern eingebunden. Sämtliche Ansprüche aus solchen Verträgen (Gewährleistung, Schadenersatz, Reklamation) sind direkt zwischen Klientin und Drittanbieterin abzuwickeln.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Honorare ergeben sich aus dem Einzelvertrag bzw. dem Angebot. Sie verstehen sich als Endpreise in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgendes Zahlungsmodell:
- 50 Prozent des vereinbarten Honorars sind bei Vertragsabschluss als Anzahlung fällig. Die Anbieterin beginnt mit den Leistungen erst nach Zahlungseingang.
- 50 Prozent des vereinbarten Honorars sind bei Übergabe des fertigen Konzepts fällig.
Für Pakete unter 1.000 Euro kann eine vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.
6.3 Mehrleistungen, die über den im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Die Konditionen werden vor Beginn der Mehrleistung schriftlich vereinbart.
6.4 Die im Standardumfang enthaltenen Revisionsrunden ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Revisionsrunde im Konzept enthalten. Weitere Revisionsrunden werden gesondert verrechnet.
6.5 Erhöhen sich die voraussichtlichen Kosten gegenüber einem Kostenvoranschlag um mehr als 20 Prozent, informiert die Anbieterin die Klientin unaufgefordert. Kostenerhöhungen unter 20 Prozent gelten als akzeptiert.
6.6 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
6.7 Im Verzugsfall ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassospesen geltend zu machen. Pro Mahnung werden mindestens 20 Euro verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt unberührt.
6.8 Die Anbieterin ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Beträge zurückzubehalten.
7. Fristen und Termine
7.1 Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
7.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen oder anderer von der Anbieterin nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Fristen entsprechend, einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
7.3 Befindet sich die Anbieterin in Verzug, kann die Klientin den Vertrag erst dann auflösen, wenn sie schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
8. Stornierung und Rücktritt
8.1 Eine Stornierung des Auftrags durch die Klientin ist bis zu Beginn der Leistungserbringung unter Verrechnung einer Stornogebühr in Höhe der bereits geleisteten Anzahlung möglich.
8.2 Nach Beginn der Leistungserbringung sind die bis zum Stornozeitpunkt erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Die Anbieterin ist berechtigt, mindestens 50 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars zu verrechnen.
8.3 Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Anhaltender Verletzung von Mitwirkungspflichten durch die Klientin trotz schriftlicher Aufforderung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen
- Wiederholter wesentlicher Änderung der Wünsche oder Vorgaben durch die Klientin, sodass die Vertragserfüllung erheblich erschwert oder unmöglich wird
- Begründeten Bedenken hinsichtlich der Bonität der Klientin, wenn diese auf Begehren keine Vorauszahlung leistet
- Zahlungsverzug der Klientin über 14 Tage trotz Mahnung
8.4 Im Falle einer Vertragsauflösung aus von der Klientin zu vertretenden Gründen behält die Anbieterin den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar.
9. Widerrufsrecht (für Verbraucherinnen)
9.1 Verbraucherinnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
9.2 Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG, wenn die Anbieterin mit Zustimmung der Klientin mit der Leistungserbringung begonnen hat und die Klientin gleichzeitig zur Kenntnis genommen hat, dass sie ihr Widerrufsrecht damit verliert.
9.3 Die Klientin erklärt mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass die Anbieterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen darf und dass die Klientin ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
10. Nutzungs- und Urheberrechte
10.1 Sämtliche von der Anbieterin erbrachten Konzepte, Entwürfe, Visualisierungen, Moodboards, Texte und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum der Anbieterin.
10.2 Alle erstellten Entwürfe, Konzepte und Visualisierungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Anbieterin. Sollten Unterlagen (Pläne, Visualisierungen, digitale Dateien) der Klientin vor vollständiger Zahlung zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ausschließlich zur Prüfung und nicht zur Nutzung oder Weitergabe.
10.3 Nach vollständiger Bezahlung des Honorars erhält die Klientin ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und räumlich auf das beauftragte Projekt beschränktes Nutzungsrecht. Das Konzept darf ausschließlich für die Umsetzung des konkreten Projekts verwendet werden.
10.4 Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung des Konzepts oder einzelner Bestandteile ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Anbieterin ist untersagt.
10.5 Bei widerrechtlicher Nutzung ist die Klientin verpflichtet, der Anbieterin das Doppelte des für diese Nutzung angemessenen Honorars zu bezahlen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
10.6 Die Anbieterin ist berechtigt, das erstellte Konzept und Bilder des umgesetzten Projekts zu Zwecken der eigenen Außendarstellung (Website, Social Media, Portfolio, Veröffentlichungen) zu verwenden. Die Adresse und der Name der Klientin werden dabei nicht genannt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
10.7 Die Klientin räumt der Anbieterin das Recht ein, Lichtbilder des Projekts im umgesetzten Zustand anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Die Klientin trägt die Verantwortung dafür, Rechte Dritter (zum Beispiel Urheberrechte von Architektinnen) gegenüber der Anbieterin offenzulegen.
10.8 Schriftliche Rückmeldungen der Klientin (Testimonials) dürfen von der Anbieterin in anonymisierter Form für Marketing- und Referenzzwecke verwendet werden. Anonymisiert bedeutet: ohne vollständigen Namen, ohne Profilbild, ohne identifizierbare Account-Verlinkung. Video- oder Sprachtestimonials werden ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klientin veröffentlicht. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft jederzeit schriftlich widerrufen werden.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und mit Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmerin.
11.2 Die Haftung der Anbieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, technische Störungen oder Schäden, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen, ist ausgeschlossen.
11.3 Insbesondere haftet die Anbieterin nicht für:
- Schäden aus der unsachgemäßen Umsetzung des Konzepts durch die Klientin oder von ihr beauftragte Dritte
- Schäden aus fehlerhaften Maßangaben oder unvollständigen Informationen der Klientin
- Lieferzeiten, Verfügbarkeiten, Preise oder Qualität von Produkten Dritter, die im Konzept empfohlen wurden
- Schäden aus der eigenständigen Bestellung oder Beauftragung von Drittanbietern durch die Klientin
11.4 Bei Verbraucherinnengeschäften bleiben die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
11.5 Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Übergabe des fertigen Konzepts.
11.6 Sämtliche Entscheidungen und Handlungen zur Umsetzung des Konzepts erfolgen in der alleinigen Verantwortung der Klientin. Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für die konkrete bauliche oder gestalterische Umsetzung durch die Klientin oder die von ihr beauftragten ausführenden Firmen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Anbieterin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen über die Klientin und ihr Projekt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Ausgenommen sind Informationen, die zur Vertragserfüllung notwendigerweise an Dritte (zum Beispiel Lieferantinnen für Materialmuster oder Zahlungsdienstleisterinnen) weitergegeben werden müssen, sowie Veröffentlichungen gemäß Punkt 10.6 unter Wahrung der Anonymität.
13. Datenschutz
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Anbieterin.
13.2 Die Anbieterin verarbeitet Daten der Klientin ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Kommunikation im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14. Elektronische Kommunikation und Rechnungen
14.1 Die Klientin stimmt zu, dass Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und sonstige Geschäftskommunikation in elektronischer Form (PDF im Sinne des § 11 Abs. 2 UStG) übermittelt werden. Eine Zusendung in Papierform ist nicht erforderlich.
14.2 Die Klientin trägt dafür Sorge, dass E-Mails der Anbieterin in ihrem Postfach empfangen werden können.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Anbieterin in Linz, sofern keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.
15.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
Stand: Mai 2026 · Ing. Martina Rammer, Linz · Impressum · Datenschutz
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